Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück in ruhiger und gewachsener Wohnlage von Berlin-Marzahn.
Das Grundstück hat eine Größe von ca. 603 m² und entsteht durch Teilung eines Gesamtgrundstücks. Es ist erschlossen und kann kurzfristig bebaut werden.
Die Bebauung richtet sich nach §34 BauGB (Nachbarbebauung). In der direkten Umgebung befinden sich überwiegend Einfamilienhäuser mit 1,5 bis 2 Vollgeschossen, sodass sich Ihr Bauvorhaben optimal in das bestehende Umfeld einfügt.
Ein weiterer Vorteil: Der Abriss der Bestandsbebauung erfolgt durch den Eigentümer, sodass Sie ohne zusätzliche Vorarbeiten direkt mit Ihrem Bauprojekt starten können.
Das Grundstück eignet sich ideal für die Errichtung eines Einfamilienhauses.
- Grundstücksgröße ca. 603 m²
- erschlossen
- sofort bebaubar
- Bebauung nach §34 BauGB
- ruhige Wohnlage
- Abriss durch Eigentümer
- geeignet für Einfamilienhaus
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wohngegend im Berliner Bezirk Marzahn.
Die Umgebung ist geprägt von Einfamilienhäusern und bietet eine gute Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie medizinische Einrichtungen sind in der näheren Umgebung vorhanden.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gut:
Der S-Bahnhof Springpfuhl ist in ca. 15 Minuten fußläufig erreichbar und bietet eine schnelle Verbindung in die Berliner Innenstadt.
Alle Angaben in diesem Exposé beruhen auf Informationen des Verkäufers bzw. dessen Bevollmächtigten. Die Objektangaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir jedoch keine Gewähr. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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Die zu zahlende Käuferprovision beträgt 7,14 %, inklusive der ges. Mehrwertsteuer und ist mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Es wird dem Makler erlaubt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eine provisionspflichtige Tätigkeit zu entfalten (sog. Makler Doppeltätigkeit). Irrtümer bleiben vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht den Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages.