(Deutsch) IP Energieausweis
Ihr Energieausweis jetzt bei
Immo-Paradise |
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Verbrauchsausweis nur | ||
Bedarfsausweis nur | ||
Einloggen, eingeben, fertig! |
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100% Rechtsgültig | Einfache Erstellung | Günstigster Preis | Verfügbarkeit | Unser Koop.-Team | ||||
Weil unsere Energieausweise genauso gültig sind, wie „vor Ort“ ausgestellte Energieausweise. | Weil Sie hier spielerisch einfach Ihren Energieausweis erstellen können. | Wir haben den besten Preis Deutschlandweit anbieten können. | Jeder Energieausweis wird von unserem Experten geprüft und ist innerhalb von 24 Std. verfügbar. | Unser Koop.-Team besteht aus Energieberatern und Ingenieuren, die die Ausweise sorgfälltig prüfen. |
Bedarfsausweis: Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden ist der Bedarfsausweis zu erstellen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn das Gebäude schon bei der Fertigstellung die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt hat, oder durch umfassende Modernisierungsmaßnahmen auf diesen energetischen Stand gebracht wurde. Neubauten benötigen grundsätzlich den Bedarfsausweis. |
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Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis kann für alle Wohngebäude mit Baujahr ab 1978 erstellt werden, da diese bereits die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen müssen. Da der Verbrauchsausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs erstellt wird, müssen in diesem Fall die Verbrauchsabrechnungen von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Energieausweis für das Gebäude benötigt, ist der Bedarfsausweis zu erstellen. Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten haben grundsätzlich die Möglichkeit einen Verbrauchsausweis zu erhalten unabhängig von ihrem Baujahr. Falls Sie nicht sicher sind, welchen Energieausweis Sie benötigen, können Sie dies hier online ermitteln: |
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Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
Rechtsgültiger Energieausweis nach der aktuellen EnEV | |||
Abbildung des Gebäudes im Energieausweis möglich – Einfach Foto hochladen |
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Inklusive Registrierung des Energieausweises beim DIBt |
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PDF-Vorschau Ihres Energieausweises |
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Inklusive Auflistung Verbesserungsmaßnahmen |
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Telefonischem Support bei Fragen |
Der Energieausweis
Seit Mai 2014 ist jeder, der eine Immobilie vermieten oder verkaufen will verpflichtet, Interessenten über den Energiebedarf mittels Energieausweis seiner Immobilie zu informieren. Ohne korrekten Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung drohen seitdem Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Auch für Neubauten ist der Energieausweis mittlerweile Pflicht.
Die Informationspflicht beginnt schon beim Inserieren des Objekts, bei dem der Energiebedarf oder Energieverbrauch in der Anzeige anzugeben, sind entsprechend der Art des Energieausweises nach § 17 EnEV. Zudem sind der Energieträger für die Heizung des Gebäudes, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes laut Energieausweis anzugeben.
Grundlage für die Ausstellung des Energieausweises, der manchmal auch als Energiepass bezeichnet wird, ist die EnEV 2014. Berechtigt zur Ausstellung des Energieausweises sind dabei Fachleute, die eine Qualifikation nach § 21 EnEV besitzen. Alle unsere Mitarbeiter verfügen über diese Qualifikation und haben jahrelange Erfahrung in der Ausstellung von Energieausweisen.
Jeder durch uns erstellte Ausweis wird durch diese Fachleute geprüft und ist somit 100% rechtssicher! Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welcher Energieausweis für ihre Immobilie benötigt wird, hängt von Baujahr, der Anzahl der Wohnungen und dem energetischen Sanierungszustand ab.