Zwangsversteigerung Info
Der Erwerb eines eigenen ZUHAUSE ist der Traum einer jeden Familie. Jedoch ist es mitunter auch das Teuerste, was man erwerben kann und daher kommen Bankkredite ins Spiel. Die Zinstilgung kann mehrere Jahre oder Jahrzehnte betragen und deswegen ist der Käufer immer bestrebt, das optimale Haus zum OPTIMALEN Preis zu bekommen. Zwangsversteigerungsobjekte sind aus genau diesem Grund eine der ATTRAKTIVSTEN Möglichkeiten, da pro Jahr in Deutschland ca. 100.000 Immobilien zwangsversteigert werden! EINFAMILIENHÄUSER und ZWEIFAMILIENHÄUSER werden meist für 70 bis 85 Prozent des Verkehrswertes versteigert. Eigentumswohnungen sind auch schon für 50 bis 70 Prozent des Verkehrswertes zu bekommen.
Immo-Paradise hat daher für Sie folgende Tipps:
- Möglichst viele Informationen über das Objekt einholen
Vor dem Beginn der Versteigerung sollten Sie sich ausführlich über das Objekt und Zustand informieren, da keinerlei Haftung für Mängel besteht. Das Objekt wird in seinem derzeitigen Zustand versteigert ohne weitere Änderungen seitens des Eigentümers zu veranlassen.
Informationen und Auskünfte, die Sie nutzen sollten
Die Versteigerungsakte
In der Versteigerungsakte ist das Gutachten welches folgenden Informationen beinhaltet:
- Durch einen qualifizierter Gutachter erstellte Beschreibung des Objektzustandes.
- Der ermittelte und festgelegte Verkehrswert des Objekts durch den Gutachter.
- Weitere Informationen zu den Baumängeln und Sachschäden und Erträgen.
Der Grundbuchauszug
Im Grundbuchauszug finden Sie zum Beispiel Eintragungen über die Grundschulden sowie Informationen zu Dauerwohnrechten oder Wegerechten Dritter und sonstigen Belastungen wie z.B. Hypotheken. In der Regel ist in der Versteigerungsakte der Grundbuchauszug enthalten.
- Fragen Sie, wie derzeit die Immobilie genutzt oder verwendet wird
Wohnt der vorherige Eigentümer selbst in der Immobilie, dürfen Sie eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses beantragen und damit das Objekt räumen lassen. Ist die Immobilie fremd vermietet, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wie z.B. Aufgrund von Eigenbedarf, das bei nicht fristgerechter Ausübung erlischt. Jedoch besteht dies nur bei „berechtigtem Interesse“.
- Objekt besichtigen
Versuchen Sie, die das Objekt vorher zu besichtigen. Oftmals können Sie das Objekt vorher nicht betreten, daher können Sie versuchen, bei den Nachbarn Auskünfte einzuholen. Nehmen Sie zu der Objektbesichtigung am besten einen Baufachmann, Ingenieur oder Architekten mit.
- Versuchen Sie Kontakt mit dem Hauptgläubiger aufzunehmen.
Erfragen Sie bei dem Vorbesitzer, mit welchem Betrag er bei der Versteigerung rechnet — jedoch ohne Ihr eigenes Limit zu nennen.
- Ihre Immobilienfinanzierung muss vor dem Versteigerungstermin geklärt sein
Da Sie bei dem Versteigerungstermin zehn Prozent Sicherheitsleistung vorweisen müssen, sollte Ihre Finanzielle Lage und Ihre zu mitbietende Obergrenze klar sein.
Was als Sicherheitsleistung bei der Versteigerung gelten kann
- Bestätigte Bundes- oder Landeszentralbankschecks. Hierbei ist darauf zu achten, dass deren Vorlegungsfrist nicht vor dem vierten Tag nach der Versteigerung auslaufen darf
- Bankenverrechnungsschecks eines von der Europäischen Zentralbank zugelassenen Kreditinstituts
- Unbedingte wie auch unbefristete und selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer Bank
- Überweisung auf ein Konto von der Gerichtskasse vor Versteigerungstermin
- Nebenkosten beim Kauf
Neben dem Kaufpreis der Immobilie fallen Grunderwerbsteuer sowie Grundbuchkosten an. Auch das zuständige Amtsgericht erhebt eine Zuschlagsgebühr in Höhe von ca. 0,5 Prozent des Zuschlags (Höchstgebots).
- Zwangsversteigerungstermine als Zuschauer besuchen.
Um nicht komplett als Neuling unvorbereitet in eine Versteigerung zu gehen, empfiehlt es sich ein Gefühl für den Ablauf zu bekommen und können eine eigene Bieterstrategie für Ihre eigene Versteigerung zu entwickeln.
- Eine gute Vorbereitung vor dem Versteigerungstermin ist das A+O
- Wichtig! Sie brauchen unbedingt Ihren Personalausweis und Ihre Sicherheitsleistung.
- Klären Sie vorher Ihr eigenes Gebotslimit. Eine Versteigerung kann einem in den Bann ziehen, nehmen Sie dafür einen neutralen Bekannten mit der Sie an die Einhaltung Ihres Limits erinnert.
- Späterer Umtausch oder Reklamation ist nach der Versteigerung ausgeschlossen.
Zeit bis zur Versteigerung
Ist der Wert vom Gutachter ermittelt, wird ein Gericht den Versteigerungstermin festlegen. Die kann je nach Region zwischen neun Monate und zwei Jahre vergehen. Es wird jedoch bei der Bekanntmachung das sogenannte „Geringste Gebot“ aufgestellt. Es bezeichnet das Mindestgebot bzw. die kleinste zu erzielende Geldsumme für den Verkauf des Objektes, die erreicht werden muss, damit der Zuschlag und damit die Überreichung der Immobilie erteilt werden kann.
In der Versteigerung
Ist der Zwangsversteigerungstermin anberaumt und findet statt, liest der Rechtspfleger des Amtsgerichtes noch einmal die Bekanntmachung vor und nennt auch die Zuzahlungs- oder Ersatzbeträge. Diese Geldleistungen sind vom Käufer, der den Zuschlag erhalten und damit die Immobilie erworben/ersteigert hat, unter Umständen zusätzlich zu seinem Gebot zu zahlen hat.
Der Gläubiger kann dann letztmalig seine Ansprüche anmelden und im Anschluss fordert der Rechtspfleger schließlich die Abgabe der Gebote auf. Die Biete-Stunde muss mindestens 30 Minuten lang sein, damit die Interessenten ihre Gebote abgeben können.
Gibt bei der Versteigerung kein Bieter ein wirksames Gebot ab, was dem Mindestgebot entspricht, stellt das Gericht das Verfahren von Amts wegen ein. Gläubiger haben dann die Möglichkeit, die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen.